Back-Tüftler gesucht: Was würde Hamster Hermann backen?
Kräftiges Brot oder süßer Kuchen – welches köstliche Gebäck man aus den Leibspeisen eines Hamsters zubereiten? Auch du kannst mitmachen und ein Rezept austüfteln!
Roggenbrot? Dinkelkekse? Karottenkuchen? Wenn Feldhamster backen könnten, wäre vieles möglich. Denn die Tiere ernähren sich sehr abwechslungsreich. Aber wusstest du, dass Feldhamster heute fast ausgestorben sind? Das liegt vor allem daran, dass sie jahrzehntelang von Menschen gejagt wurden. Außerdem werden ihre Lebensräume kleiner wegen der intensiven Landwirtschaft und der Bebauung von Flächen mit Straßen und Siedlungen.
Um darauf aufmerksam zu machen, startet die dritte Mitmachaktion der Naturschutzkampagne Hessen eine Back-Aktion. Der Feldhamster heißt Hermann, deshalb steht die Aktion unter dem Motto „Was würde Hermann backen?“.
Jetzt ist eure Kreativität in der Küche gefragt: Welches Gebäck wurde Hermann aus seinen Leibspeisen zubereiten? Ihr könnt ganz frei herumexperimentieren, solange ihr euch an die Zutaten haltet. Das fertige Gebäck könnte ein herzhaftes Brot sein, leckere Kekse oder auch ein saftiger Kuchen. Feldhamster mögen folgende Dinge, die ihr als Zutaten verwenden dürft:
- Ur-Getreidesorten: Emmer, Einkorn
- Getreide: Weizen, Hafer, Dinkel, Roggen
- Erbsen
- Luzerne, Klee (als Sprossen, da Samen zu hart sind)
- Möhren, Kartoffeln, Äpfel
- Sonnenblumenkerne
- Blütenmischungen (Essblüten)
- Kräutersamen (Brotgewürze)
Das gibt es zu gewinnen
Das beste Gewinnerrezept wird ausgelost. Auf die Gewinnerin oder den Gewinner wartet ein toller Preis: Gemeinsam mit einer Begleitperson darf sie oder er am 6. April 2019 dabei sein, wenn in Wiesbaden die Feldhamster aus ihrem Winterschlaf „geweckt“ und in ihr Sommergehege umgesetzt werden. Das passiert in der Auffang- und Pflegestation der AG Feldhamsterschutz im Tier- und Pflanzenpark Fasanerie.
So könnt ihr mitmachen
Ihr könnt euer Rezept ganz einfach online hochladen. Wichtig: Foto des fertigen Gebäckstücks nicht vergessen! Mitmachen ist bis zum 28. Februar 2019 möglich. Euer Vorschlag erscheint in jedem Fall neben allen anderen eingereichten Rezepten im großen Online-Backbuch zur Aktion.
Urheberrecht: Nutzen erlaubt!
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