Gefährdete Arten: Wenn Tiere und Pflanzen Schutz brauchen
„Oh, das ist aber ein seltener Vogel“ oder „Achtung, die Pflanze steht unter Naturschutz“: Das hast du bestimmt schon einmal gehört. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn Tier- und Pflanzenarten als „gefährdet“ gelten?
Manche Tiere sind so selten, dass es für Aufsehen sorgt, wenn sie in Hessen auftauchen. Als ein Fotograf im Jahr 2016 am Meißner einen Luchs traf, haben mehrere Zeitungen darüber berichtet. Auch ÖkoLeo hat Fotos des Tieres veröffentlicht.
Was heißt eigentlich „vom Aussterben bedroht“?
Wenn Tier- oder Pflanzenarten sehr selten sind, hört man auch oft davon, dass sie „gefährdet“ sind, auf der „Roten Liste“ stehen oder „vom Aussterben bedroht“ sind.
Das bedeutet, dass es von diesen Arten nur noch wenige lebende Exemplare gibt. Wenn diese wenigen Tiere oder Pflanzen ohne Nachkommen sterben, verschwindet die ganze Art. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die letzten Exemplare durch eine Krankheit oder Unfälle umkommen, wenn ihr Lebensraum komplett zerstört wird oder wenn sie keine Nahrung mehr finden. Wenn eine Art ausgestorben ist, dann ist das nicht mehr umkehrbar.
Es kann auch sein, dass Arten in einer bestimmten Region nicht mehr vorkommen, dass aber noch in anderen Gegenden Exemplare leben. Dann sagt man, dass die „Population“ in der Region ausgestorben ist.
Manchmal erholen sich die Arten auch. Oder Tiere und Pflanzen tauchen wieder in einer Gegend auf, wo sie schon lange nicht mehr gesehen wurden.
Luchse in Hessen: Eine ausgestorbene Art kehrt zurück
Vor langer, langer Zeit, im Jahr 1833, soll im Odenwald der letzte Luchs erlegt worden sein. Danach wurde in Hessen kein einziges der Tiere mehr gesehen – bis zum Jahr 1985. Da entdeckten Waldarbeiter im Kellerwald ein Tier auf einem Waldweg. Erst hielten sie es für einen großen Hund. Doch dann sahen sie, dass es Pinselohren hatte und einen Stummelschwanz. Ein Luchs!
Seit einigen Jahren werden häufiger wildlebende Luchse in Hessen beobachtet, vor allem in Nordhessen. Mehrmals wurden dort auch junge Luchse geboren. Doch bis heute sind nur sehr wenige Luchse in Hessen unterwegs. Wie viele genau, ist nicht bekannt. Noch ist es nicht sicher, ob sich die Tiere ansiedeln können. Dafür müsste es mehrere hundert Tiere geben.
Und wie konnten die Luchse nach Hessen zurückkehren, nachdem sie hier ausgestorben waren? Sie sind aus anderen Regionen nach Hessen gelangt, denn sie können weite Strecken wandern. Im Harz waren die Tiere vor einigen Jahren von Menschen wieder angesiedelt worden.
Mindestens ein Luchs ist von dort nach Nordhessen gekommen, darüber sind sich die Fachleute sicher. Vielleicht sind auch Tiere aus dem bayerischen Wald nach Hessen gelangt. Auch dort waren Luchse ausgesetzt worden.
Was steht in der „Roten Liste“?
Weil sie extrem selten sind, stehen Luchse auf der sogenannten Roten Liste. Das sind Listen mit Tier- und Pflanzenarten, die bedroht sind und aussterben könnten. Es gibt mehrere dieser Listen, allein in Hessen sind es 26. Darunter ist eine Liste für Säugetiere, eine für Vögel, eine für Schnecken und Muscheln und sogar eine Liste für Wasserwanzen.
Sie werden von Fachleuten zusammengestellt, die sich mit den jeweiligen Arten auskennen. Die Roten Listen sollen eine Warnung sein und bedeuten: „Achtung, um diese Arten müssen sich die Menschen besonders kümmern!“
Je nachdem, wie selten eine Art ist und wie stark sie bedroht ist, wird sie in eine Kategorie eingeordnet. Die höchste Warnstufe ist „vom Aussterben bedroht“. Die zweithöchste Stufe ist „stark gefährdet“, danach kommen „gefährdet“ und noch einige weitere Kategorien, an denen Fachleute erkennen könnten, wie es der Art geht.
Warum ist es schlecht, wenn Arten aussterben?
Leider sind sehr viele Arten gefährdet. Weltweit sterben jährliche tausende Arten aus. In Deutschland sind mehr als ein Drittel aller Tierarten gefährdet und mehr als ein Viertel der Pflanzenarten.
Dabei ist jede einzelne Art wichtig in der Natur, denn die Arten sind auf vielfältige Weise aufeinander angewiesen. Manche Schmetterlinge zum Beispiel brauchen die Blüten ganz bestimmter Blumen. Von ihrem Nektar ernähren sie sich. Wenn die Blumen fehlen, verschwinden auch die Schmetterlinge.
Umgekehrt brauchen viele Pflanzen die Insekten, die von Blüte zu Blüte fliegen und sie bestäuben. Manche Pflanzen können sich nur auf diese Weise vermehren oder Früchte tragen.
Warum sind Schutzgebiete wichtig?
Weil Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume voneinander abhängig sind, geht es darum, die Vielfalt der Natur insgesamt zu erhalten. Sie wird auch als Biologische Vielfalt oder Biodiversität bezeichnet.
Wenn Tier- und Pflanzenarten immer seltener werden, liegt das in der Regel an Menschen. Der wichtigste Schutz für bedrohte Arten ist daher, schädliche Einflüsse des Menschen zu verringern. Zu diesen Einflüssen gehört zum Beispiel, dass immer mehr Straßen und Gebäude gebaut werden und dass Felder und Weiden durch die Landwirtschaft genutzt werden. So gehen Lebensräume verloren, oder sie werden von Straßen und Siedlungen zerschnitten. Auch Schadstoffe in Luft und Wasser und der Klimawandel schaden vielen Arten und Lebensräumen.
Eine der wichtigsten Möglichkeiten des Artenschutzes ist die Einrichtung von Schutzgebieten. Dabei werden ganze Lebensräume unter Schutz gestellt. Es gibt verschiedene Arten von Schutzgebieten.
Besonders bekannt sind Naturschutzgebiete. Dort ist grundsätzlich verboten, was den natürlichen Lebensraum beschädigen oder zerstören kann. Meist darf man Naturschutzgebiete besuchen und dort zum Beispiel wandern oder Tiere beobachten – dabei darf man die Wege nicht verlassen! In manchen Naturschutzgebieten wird Land oder der Wald bewirtschaftet, aber nur in Ausnahmefällen.
Strengere Regeln gelten in Nationalparks wie dem Nationalpark Kellerwald-Edersee. Sie sollen sich möglichst unberührt von Menschen entwickeln. Land- und Forstwirtschaft ist dort nicht erlaubt. Und es gibt Gebiete, die von Menschen überhaupt nicht mehr betreten werden sollen.
Welche Schutzregeln gibt es?
Es gibt auch Schutzregeln, die sich direkt auf Tiere und Pflanzen beziehen. Grundlegende Regeln stehen im Bundesnaturschutzgesetz. Demnach ist es unter anderem verboten, wildlebende Tiere zu fangen oder zu verletzen und wildlebende Pflanzen mitzunehmen – sofern es nicht einen „vernünftigen Grund“ dafür gibt.
Außerdem gibt es einen Katalog von besonders geschützten und streng geschützten Arten, für die spezielle Regelungen gelten. Ein bekanntes Beispiel ist der Schutz von Elefanten. Damit die seltenen Tiere nicht von Wilderern gejagt werden, ist es auch in Deutschland verboten, mit ihren Stoßzähnen zu handeln. Das steht im sogenannten Washingtoner Artenschutzabkommen.
Aus den Regeln für geschützte Arten ergeben sich auch Pflichten für die Landwirtschaft und für Bauprojekte. Bei streng geschützten Tier- und Pflanzenarten müssen Landwirte darauf achten, dass sie die Situation dieser Arten nicht verschlechtern.
Auch bei Bauprojekten muss geprüft werden, ob geschützte Arten betroffen sind. Beim Straßenbau kann es dann zum Beispiel sein, dass andere Routen gewählt werden. Oder es werden Schutzmaßnahmen eingeplant, zum Beispiel Wildbrücken über Autobahnen.
Aktiv für den Artenschutz
Im Herbst und Frühjahr hast du bestimmt schon einmal Krötenzäune entlang von Straßen gesehen. Sie sollen Kröten und Frösche davor bewahren, überfahren zu werden. Freiwillige vor Ort sammeln die Tiere an den Zäunen ein und bringen sie auf die andere Seite. Diese direkte Hilfe soll verhindern, dass die Tiere aus manchen Gegenden ganz verschwinden. Eine Hilfe können auch Nistkästen für Vögel oder Fledermäuse sein.
Viele Menschen betreiben auch Artenschutz im eigenen Garten oder sogar auf dem Balkon. Dort kann man zum Beispiel bienenfreundliche Pflanzen anbauen. Das ist wichtig, weil Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlinge viele unterschiedliche Blüten brauchen. In vielen Gegenden gibt es aber nur noch wenige blühende Wiesen und Obstgärten
Urheberrecht: Nutzen erlaubt!
Die Texte von ÖkoLeo dürfen kostenlos für Bildungszwecke und andere nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Sie stehen unter der Creative Commons-Lizenz CC BY-NC 3.0 DE. Für Fotos können abweichende Regelungen gelten. Urheber und Lizenz müssen immer genannt werden! Bitte beachten Sie die Hinweise im <link footernavigation impressum internal-link internal link in current>Impressum.