02. August 2021 Einkaufen & Leben

Neues Gesetz: Einwegplastik wird verboten

Egal ob Trinkhalme oder Plastikteller: Ab sofort sind viele Einwegprodukte aus Kunststoff verboten. Mit dem neuen Gesetz soll Plastikmüll reduziert werden.

Plastik und die Umwelt

Landet ein Stück Plastik in der Natur, braucht es sehr lange, bis er zersetzt ist.

 

Was haben Einwegbesteck, Trinkhalme, Wattestäbchen und To-Go-Becher gemeinsam? Sie werden häufig aus Kunststoff hergestellt und meist nur einmal genutzt. So werden in Deutschland jede Stunde etwa 320.000 Einweg-Becher für Heißgetränke verbraucht und bereits kurz danach in den Müll geworfen. Doch Einwegplastik belastet die Umwelt.

Müllproblem vermeiden

Um den Plastikmüll zu reduzieren, sind ab sofort viele Einwegprodukte aus Kunststoff verboten. So dürfen Trinkhalme, Besteck und Geschirr aus Plastik nicht mehr hergestellt werden. Verboten sind diese Artikel auch, wenn sie nur zum Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind. Restaurants, Bäckereien und Co. dürfen zudem keine Essensbehälter aus Styropor mehr verwenden. Wattestäbchen aus Plastik sind ebenfalls verboten.

Weiterhin erlaubt sind hingegen Einweg-Artikel aus oder mit Kunststoff, für die es noch keine Alternative gibt. So dürfen zum Beispiel Feuchttücher weiterhin verkauft werden. Auch Wegwerfgetränkebecher sind noch erlaubt. Sie müssen jedoch von nun an ein spezielles Kennzeichen tragen. Dieses soll vor den Umweltschäden von Plastik warnen.

Wie du selbst Plastik vermeiden kannst

Wenn du Müll vermeiden willst, solltest du Produkte nutzen, die wiederverwendbar sind und möglichst lange halten. Fast immer findet sich zu einem Einweg-Artikel eine Mehrweg-Alternative. So kannst du zum Beispiel Baumwolltaschen statt Plastiktüten verwenden oder Trinkhalme aus Glas statt aus Plastik. Jeder kann dazu beitragen, dass weniger Müll produziert wird.

Urheberrecht: Du darfst die Inhalte von ÖkoLeo kostenlos nutzen.

Du darfst Texte und Bilder auch kopieren und für deine eigenen Zwecke verwenden. Es ist aber nicht erlaubt, damit Geld zu verdienen. Wenn du Inhalte von ÖkoLeo anderswo veröffentlichen willst, zum Beispiel auf der Internetseite deiner Schule, beachte bitte einige Regeln. Du findest sie im Impressum.